"Runder Tisch CB-Funk bei BNetzA (2019)"
Auf Einladung der Bundesnetzagentur fuhren Vertreter des Runden Tisches CB-Funks (RTCB)
am 30.10.2019 nach Mainz.
Vorstellung
Für den Runden Tisch waren anwesend:
- Dr. Fabian Widder ("Ariete"/ DO1FWI)
- Michael Sloboda (Leiter HNDX Group)
- Henning Gajek (Koordinator RTCB)
Für die Bundesnetzagentur (Referat 225)
- Michael Schwarz (Leiter Ref. 225)
- Lutz Heuschkel (Ref. 225)
Das Referat 225 ist für Amateurfunk, PMR (= Betriebsfunk mit etwa 60.000 Zuteilungen), schnurlose Telefone, SRD (Fernsteuerungen, Funk-Autoschlüssel etc.) und den CB-Funk zuständig.
Spezielle Ansprechpartner für CB-Funk gibt es in den Außenstellen vor Ort nicht.
Das Referat 225 (Mainz) möchte in Zukunft einiges vereinfachen.
"Bei nationalen Regelungen sind wir für vieles offen, aber internationale Regelungen sind schwieriger."
Update Allgemeinzuteilung CB-Funk
Es wurde überlegt, eine neue Allgemeinzuteilung CB-Funk herauszugeben, die im wesentlichen redaktionelle Änderungen enthalten könnte:
- Neue Formulierung: Zuteilungsinhaber jetzt Frequenznutzer
- Schutzzonen: Landkreise haben neue Namen oder wurden zusammengelegt
Sprachfunk-Gateways/Repeater/Relais
Es gibt aktuell
- Repeater mit Echo
- Relais mit Full-Duplex (meist Kanal 40 Ausgabe/41 Eingabe)
- Gateways via Internet
Bisher gibt es eine Kennung für Repeater/Gateways durch die BNetzA auf Antrag, wobei ein "Rufzeichen" bestehend aus Postleitzahl und einem Buchstaben (z.B. 12345A) vergeben wird.
- Vorteil: Ansprechpartner bei Störungen ist bekannt.
- Nachteil: Verwaltungs-Aufwand für BNetzA
Geplante Änderung: Keine Registrierung mehr notwendig
- Vorteil: Kein Aufwand für BNetzA in Verwaltung, keine Anmeldung für Nutzer
- Nachteil: Bei Störungen, erhöhter Ermittlungsaufwand, um Störer zu finden.
BNetzA wird probeweise auf Registrierungspflicht für neue Anlagen bis 31.12.2025
verzichten.
Bei Erfolg bleibt es registrierungsfrei, andernsfalls wird es wieder eingeführt.
Freenet (149 MHz)
Im Freenet-Funk sind offiziell nur „Handsprechfunkgeräte“ zugelassen, die ECC-Recommandation (European Communication Commission) ist da sehr strikt Sprachfunk-Gateways werden „geduldet“.
Die Bundesnetzagentur gestattet hier mehr als andere europäische Verwaltungen.
Freigabe Mobilfunkgeräte/Feststationen? Wäre denkbar, da 149 MHz nationale Regelung ist.
Schutzzonen
In einem Artikel (von Henning Gajek) auf teltarif.de wurde berichtet, dass Digitalminister Scheuer die Sendeleistungs-Grenzkoordination bei Mobilfunk „aufgehoben“ hat, um Mobilfunkversorgungs-Funklöcher zu stopfen.
Es wird geprüft, unter welchen Umständen das Auswirkungen auf die
Schutzzonen für CB-Funk haben könnte.
Frequenzplan: UK-Frequenzen in Deutschland?
Die BNetzA hatte um Kommentare zum Frequenzplan gebeten.
Der RTCB hatte vorgeschlagen, den Bereich 27,6 - 27,99 MHz (UK CB-Funk) auch in Deutschland freizugeben. Geräte gibts ja schon (Multinorm)
Gegenargumente seitens der Fernmeldeverwaltung:
Frequenzzuteilungen bei 27,5 - 27,6 MHz für
- Personenrufanlagen (sehr sehr alt)
- Fahrschulfunkanlagen (Lehrer spricht, Motorrad-Schüler hört zu)
- Militärische Nutzung
Eine offizielle Antwort steht noch aus, inoffiziell soll es bereits (ablehnend) entschieden sein.
Ideen für die Zukunft
149 und/oder 446 MHz aufwerten - Mobilgeräte und Feststationen erlauben?
- 149 MHz ist nationale Regelung. Vielleicht irgendwann denkbar.
- 446 MHz ist europäisch geregelt, sehr sehr schwierig.
Störungen rund um CB-Funk
Im Jahre 2018 gab es 5 Störungsmeldungen, davon 2 CB-Funk als Störquelle, in 3 Fällen waren CB-Funker betroffen (wurden gestört).
Power Line (PLC)
BnetzA bittet um technisch fundierte Beschwerden, wenn PowerLine stört.
Sonstiges
Es soll wieder ein Treffen - so in einem halben Jahr geben.
Last Update: 25.11.2019